FD35_Allgemeinverfuegung_Schwarzwild_ASP_2
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Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten
Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten Seit 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, ab...