https://www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-hochsauerland/aktuelles-/neuigkeiten-aus-der-kjs/5_8047.html

Uns erreichte folgende Nachricht der Kreisjägerschaft:

Wie im vergangenen Jagdjahr hat der Hochsauerlandkreis auch für das kommende Jagdjahr 2021/2022 die Schonzeit für Schmalrehe und Böcke entsprechend des Erlasses vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur,

Umwelt- und Verbraucherschutz NRW aufgehoben. Die Allgemeinverfügung hierzu finden Sie im Amtsblatt vom 23.12.2020 oder unter der folgenden Verlinkung https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2020/00_Amtsblatt_25_2020.999.pdf.

Aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres muss ich auch in diesem Jahr davon ausgehen, dass nicht alle Jagdausübungsberechtigten von der Schonzeitaufhebung erfahren werden. Da der Erlass jedoch auch Angaben zu der Art der Bekanntmachung machte, war die Schonzeitaufhebung mittels Allgemeinverfügung bekanntzumachen. Ich möchte sowohl die Kreisjägerschaft, als auch die Hegeringe darum bitten, Ihre Mitglieder, über die für Sie zur Verfügung stehenden Kanäle (E-Mail Verteiler, Chatgruppen, etc.), auf die Allgemeinverfügung hinzuweisen.

Ferner enthält diese E-Mail das Formular, mit welchem mir die jeweilige Strecke bis zum 10.05. zu melden ist. Dieses Formular wird in den kommenden Tagen im Service Portal des Hochsauerlandkreises eingestellt werden und ist zwingend zu verwenden.

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei der Aufhebung der Schonzeit für Schmalrehe und Böcke um ein Recht zur Bejagung im April handelt und nicht um eine Verpflichtung. Sollten einzelne Jagdausübungsberechtigten von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, ist dies auch vollkommen in Ordnung. Ich bitte in diesem Fall jedoch dennoch um Übersendung des entsprechenden Formulars mit dem Hinweis der „Fehlanzeige“. gezeichnet: Sommer

Anmerkung des Vorstands: Diese Verfügung mag jeder so werten, wie er es für richtig hält. Ob er sie umsetzt, bleibt jedem Jäger überlassen.